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Liquidsteuer - Das passiert ab dem 1. Juli 2022

Bereits seit Monaten erreichen uns auf allen Kanälen, zahlreiche Fragen zum Thema "Liquidsteuer". Was eine Liquidsteuer ist, welche Kosten auf einen zukommen und viele weitere Fragen sind noch ungeklärt. Wie gewohnt versuchen wir dieses Thema zu erläutern und alle Ihre Fragen zu beantworten, um Ihnen eine Gesamtübersicht zu geben.
Liquidsteuer - Das passiert ab dem 1. Juli 2022

Was versteht man unter Liquidsteuer?

Das Wort „Liquidsteuer“, gilt bei vielen Dampfern seit dem Beschluss am 10. Juni 2021 durch die Bundesregierung, als das Unwort des Jahres 2022. An diesem Tag, haben sich nach ersten Anlaufschwierigkeiten die Regierungsparteien SPD und CDU/CSU auf eine einheitliche Besteuerung von Liquids, Basen und Aromen geeinigt. Somit werden in Zukunft auf alle, für den Konsum von E-Zigaretten benötigten, Flüssigkeiten eine sogenannte Liquidsteuer zusätzlich auf die bereits geltende Mehrwertsteuer erhoben.

Wie lange kann ich noch ohne Steuer bestellen?

Aus dem Beschluss der Bunderegierung geht hervor, dass die Liquidsteuer ab dem 01.07.2022 in Kraft treten soll. Ab diesem Datum ist die Änderung des Tabaksteuergesetzes rechtsgültig und muss auf allen Erzeugnissen wie Liquids, Basen, Aromen, Einweg E-Zigaretten, die nach dem 30.06.2022 hergestellt wurden, sofort angewandt werden.

Wie hoch wird die Liquidsteuer sein?

Seit 1.Juli 2022 werden alle Flüssigkeiten und vollgefüllte disposables wie z.B. Einweg E-Zigaretten, die zur Verdampfung verwendet werden, zunächst mit 16 Cent pro Milliliter versteuert, sofern sie nach dem 30.06.2022 produziert wurden. Anhand verschiedener Beispiele, zeigen wir Ihnen inwieweit sich die Steuer auf verschiedene Produkte auswirken kann und wird:

 ohne Steuermit Steuer
10ml Liquid: 5,90 € 7,50 €
100ml Basis 3,90 € 19,90 €
1 Liter Basis 14,90 € 174,90 €

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um unverbindliche Preisbeispiele, die rein zur Veranschaulichung dienen, handelt. Die Preise variieren je nach Hersteller und werden vermutlich am Ende stark von dem hier gezeigten Beispiel abweichen. Lediglich der Steuerfaktor bleibt bestehen.

Bleibt es bei der Steuer?

Leider bleibt es nicht bei dem festgesetzten Steuerbetrag von 16 Cent pro Milliliter. Die Bundesregierung hat hierfür einen 4 Stufen Plan erstellt und leider auch schon beschlossen. So wird die Liquidsteuer in den folgenden Zeitperioden erhöht:

ab 2023ab 2024ab 2025ab 2026
0,16 €* 0,20 €* 0,26 €* 0,32 €*

*Preis je Milliliter.

Hier spielt es auch leider keine Rolle, um welches Produkt es sich letztendlich handelt. Die Liquidsteuer gilt für alle E-Zigaretten Flüssigkeiten sowie vorgefüllte Liquidpods und wird völlig unabhängig vom jeweiligen Nikotingehalt auf jedes Produkt angerechnet - auch auf Aromen.

Wie lange kann ich noch ohne Steuer bestellen?

Offiziell gilt ähnlich wie bei der TPD2, welche im Jahr 2016 im Bereich der E-Zigaretten umgesetzt wurde, eine Abverkaufsfrist. Die Frist für den Abverkauf von steuerfreier Ware die vor dem 30.06.2022 produziert wurde, gilt bis zum 13.02.2023. Ob wir allerdings bis zu diesem Datum noch steuerfreie Ware anbieten können, hängt von den einzelnen Herstellern ab, ob sie bis zum Ende dieser Frist ausreichend Ware vorproduziert haben.

Die meisten großen Hersteller haben zwar alle verlauten lassen, dass ihre Ware ausreichend lagernd ist. Wie bereits oben erwähnt, haben wir aber bereits im Jahr 2016 einen Abverkauf der mit einer Frist versehen wurde mitgemacht und leider mussten wir auch damals schon erleben, dass die Lager frühzeitig leer gelaufen sind.

Muss ich jetzt Liquids & Basen bunkern?

Ob sich das "Bunkern" lohnt können wir leider nicht so einfach beantworten, da wir keine garantierte Verfügbarkeit aller Produkte versprechen können. Es empfiehlt sich den Markt zu beobachten und je nach Bauchgefühl zu agieren. Billiger werden die Produkte leider nicht. Wie Sie sicherlich auch schon in den letzten Monaten in allen Bereichen festgestellt haben, explodieren die Rohstoffpreise in allen Bereichen. Auch bei den Liquid-Basen, haben wir einen enormen Preisanstieg beobachten können. Vor ein paar Wochen hat eine 1 Liter Basis mit 0mg Nikotin noch 9,90 € gekostet. In der Zwischenzeit kostet die gleiche Menge je nach Hersteller zwischen 11,90 € und 19,95 €.

Wird dampfen jetzt unbezahlbar?

Die Steuereinführung und die gleich dazu vorausgeplanten Stufen der Steuererhöhung gehen nicht spurlos am Markt vorbei. Das Selbermischen von eigenen Liquids, in hohen Mengen, wird sich preislich nicht mehr lohnen wie bisher. Wir gehen davon aus, dass der Basen-Markt komplett einbrechen wird, denn niemand wird dazu bereit sein mehrere hunderte Euro für einen Liter Basis zu bezahlen. Das Preisdumping von Basen und Shots, wie es auf diversen Marktplätzen stattfindet, wird aufhören und kleinere Hersteller werden die Produktionskosten für Steuerbanderolen und Zoll-Lagern nicht stemmen können.

Doch auch nach den ganzen negativen Beispielen, können wir dem Ganzen etwas Gutes abgewinnen. Der Markt reguliert sich und die Hersteller, die Ihre Hausaufgaben vorher gemacht haben, werden bestehen bleiben. Viele Hersteller versuchen die Kosten der Steuern abzufangen und nicht zu 100% auf den Kunden zu übertragen. Die E-Zigarette wird als solches mehr verwendet, wofür sie eigentlich gedacht war - und zwar als weniger schädlichere Alternative zur herkömmlichen Zigarette und nicht als 300-Watt-Nebelwerfer mit einem Liquidverbrauch der Seinesgleichen sucht.

Direktes Lungendampfen, mit entsprechendem Verbrauch, wird ein Luxussegment - das sogenannte Backendampfen die Regel. Zusätzlich bleibt das Dampfen - auch mit Steuern - weiterhin günstiger als das herkömmliche Rauchen von Zigaretten und der gesundheitliche Aspekt ist nicht mit Geld aufzuwiegen.

Wie kann man die Liquidsteuer umgehen?

Grundsätzlich gilt auch in diesem Punkt „Wo ein Wille, findet sich auch ein Weg“. Ob dieser Weg dann legal ist oder ob man sich bereits beim Versuch strafbar macht, klären wir im folgenden Abschnitt.

Das Liquids, Basen, Aromen und sämtliche sonstige Nachtfüllflüssigkeiten für die E-Zigarette durch die seit dem 01.07.2022 geltende Liquidsteuer um ein vielfaches teurer werden, haben wir bereits ausführlich erklärt. Dennoch wird es mit Sicherheit sehr viele Dampfer geben, die sich nun auf die Suche machen um eine Möglichkeit zu finden, die Liquidsteuer zu umgehen. In den meisten Fällen schielt man genau in diesem Moment auf den angrenzenden europäischen Markt wie z.B. Tschechien oder Polen und hält nach ein paar günstigen Schnäppchen Ausschau. Wir sind uns sicher das man auf diesem Weg ganz schnell fündig sein wird und ein wahres Paradies an günstigen Liquids , Aromen und auch Basen antreffen wird. Doch hier ist Vorsicht geboten!

Darf ich Liquids steuerfrei aus dem Ausland beziehen?

Bei der Einfuhr von Liquids und weiteren E-Zigaretten Flüssigkeiten wie Aromen oder Basen, unterscheidet der Zoll in erster Instanz zwischen Richt- und Reisefreimenge. Hier beziehen sich die Zollbeamten jeweils auf das ergänzende Handout zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz, worin die Generalzolldirektion die jeweilig zulässigen Höchstmengen deklariert. Der Unterschied zwischen Reise- und Richtmenge ist im Grunde kaum festzustellen, dennoch unterscheiden sich beide in den jeweiligen Regelungen. Die Reisefreimenge gilt für Einfuhren von Liquids & Co aus Drittgebieten und die Richtmenge für die Einfuhr innerhalb der EU von Waren, die nach Deutschland gebracht werden. Wie gewohnt also jede Menge Bürokratie und am Ende stellen sich noch mehr Fragezeichen in den Weg als mögliche Antworten oder Lösungen auf die eigentliche Frage.

Um die Frage wie gewohnt kurz und knackig zu beantworten, nutzen wir hierfür ein kleines Fallbeispiel um die eigentliche Antwort möglichst einfach zu verdeutlichen. Wenn Sie sich nun z.B. Liquids aus Polen bestellen, weil diese im Vergleich ohne Liquidsteuer deutlich günstiger sind, müssen Sie beim Kauf auf die geltende Freimenge achten. Die Freimenge für die Einfuhr von Liquids & Co. liegt stand 23.12.2021 bei einem Liter. Hier ist es auch völlig egal, ob es sich um einen Liter pures Propylenglykol (PG), veg. Glyzerin (VG) oder um ein Mischgebinde wie z.B. 50-50 VPG Basis oder einem fertigen Liquid handelt. Die Freimenge unterscheidet nicht nach Art und Zusammensetzung oder ob Nikotin enthalten ist oder nicht.

Jetzt könnte man natürlich denken, dass man ohne weiteres 100 Flaschen 10 ml Liquid bestellen kann, da man sich noch innerhalb der geltenden Freimenge befindet? So ist es leider nicht, denn auch hier hat sich die Regierung etwas einfallen lassen. Denn neben der bereits erläuterten Freimenge, wurde auch gleichzeitig ein Limit für die Abgabe von Kleinverkaufsmengen gesetzt. Diese besagt, dass man maximal 10 Kleinverkaufspackungen also z.B. 10 x 10 ml Liquid oder Nikotinshots einführen darf.

Ähnliches gilt auch bei Reisen außerhalb der EU. Wenn Sie nun also mit ihrer Familie oder allein in ein Non-EU Land wie z.B. in die Schweiz reisen und auf dem Rückweg halt bei einem angesagten Vape Shop machen, sollten Sie Ihren Einkauf drosseln. Die Reisefreimenge für Privatpersonen bei mitgebrachten Waren aus einem Non-EU Land, sind in der Einreise-Freimengen-Verordnung § 2 Abs. 1 Nr. 5 EF-VO geregelt. Die darin beschriebene Regelung für die Einfuhr von Tabakwaren, wurde für Liquids und E-Zigaretten Nachtfüllflüssigkeiten abgeleitet. So gilt auch hier, der erlaubte Warenwert für den privaten Konsum, darf 300€ nicht übersteigen. Deshalb weisen wir Sie dringendst darauf hin, dass Sie sich stets einen Kassenzettel oder eine Quittung von Ihrem Verkäufer geben lassen, sollten Sie sich Vape Produkte im Non-EU Ausland einkaufen. Sollte der Wert Ihrer gekauften Errungenschaften den festgesetzten Wert überschreiten, sind Sie ebenfalls wie bei der Einfuhr von Tabakwaren etc. dazu verpflichtet, diese bei der Einreise nach Deutschland anzumelden.

Mache ich mich strafbar?

Ab dem Moment wo Sie wissentlich oder auch unwissentlich eine Bestellung von unversteuerter Ware im Netz machen, machen Sie sich bereits der Steuerhinterziehung strafbar. Wie die Bundesregierung dies wertet, wenn man dem Staat an den Geldbeutel geht, haben in der Vergangenheit zahlreiche prominente Beispiele gezeigt. Der große Unterschied liegt darin, dass wir als kleine unbekannte Privatpersonen nicht Abends nach Hause gehen dürfen und die Nacht in unserem warmen Bett verbringen werden. Bei uns heißt es dann 5x Happy Birthday singen bis der Papa oder die Mama wieder nach Hause kommen dürfen. Aber widmen wir uns wieder dem eigentlichen Ernst der Lage. Jeder ist für sich selbst verantwortlich und kann selbst entscheiden, ob es einem Wert ist für ein bisschen Liquid, strafbare Konsequenzen zu riskieren. Auch wenn es mit Sicherheit nicht direkt eine Gefängnisstrafe ist, ärgert man sich dennoch über ein überteuertes Bußgeldverfahren, welches in jedem Fall drohen kann.

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